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Seit 2000 wurden europaweit mehr als 800 Organisationen nach den Verfahren der Lerner- und Kundenorientierten Qualitätsentwicklung testiert.

LQW ist als Qualitätsmanagementsystem anerkannt für:

  • AZAV
  • Zulassungsverfahren für Integrationskursträger (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF)
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister-BAföG"
  • Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
  • Qualischeck Rheinland-Pfalz
  • Qualifizierungsscheck Hessen
  • Bildungsscheck Brandenburg
  • Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
  • in Niedersachsen ist die Testierung nach LQW vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur als den Anforderungen des Nds. Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) §10 entsprechend anerkannt.
  • In der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung der Weiterbildung (Weiterbildungsförderungsverordnung - WbFöVO vom 15. Oktober 2008) ist LQW als anerkanntes Qualitätssicherungssystem ausdrücklich genannt (§3, Abs.3).

Des Weiteren ist LQW als Qualitätsmanagement gemäß den Erwachsenenbildungsgesetzen in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern anerkannt

LQW ist auch in Österreich anerkanntes Qualitätsmanagementsystem bei Ö-Cert (oe-cert.at)

Sollte ihr Bundesland hier nicht aufgeführt sein, so fragen Sie bei Ihrer Behörde nach und verweisen auf oben angeführte Zulassungen.

Inhaber: Carl Fürst
Gewerbestr. 18 | 79219 Staufen
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